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   BVerwG, 10.01.1962 - V C 79, 80.61   

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https://dejure.org/1962,431
BVerwG, 10.01.1962 - V C 79, 80.61 (https://dejure.org/1962,431)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1962 - V C 79, 80.61 (https://dejure.org/1962,431)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1962 - V C 79, 80.61 (https://dejure.org/1962,431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Geltung der Verfahrensvorschriften des Abgeltungsgesetzes bei Durchführung eines Härteausgleichs - Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zum Erlaß von Rechtsverordnungen - Beachtung des Haftschädenerlasses des Bundesministers der Finanzen vom 25. ...

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Geltung der Verfahrensvorschriften des Abgeltungsgesetzes bei Durchführung eines Härteausgleichs - Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zum Erlaß von Rechtsverordnungen - Beachtung des Haftschädenerlasses des Bundesministers der Finanzen vom 25. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 271
  • DVBl 1962, 449
  • DÖV 1962, 347
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 138.62

    Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs - Anforderungen an eine Entschädigung

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Januar 1962 (BVerwGE 13, 271) entschieden hat, sind jedenfalls in aller Regel die Länder mit ihren Behörden dazu berufen, auch den Härteausgleich nach Maßgabe der vom Bundesminister der Finanzen erlassenen Vorschriften auszuführen.
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62

    Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit der Gebührenforderungen von Architekten

    Im übrigen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Januar 1962 (BVerwGE 13, 271) zu dem ähnlich liegenden Problem der Härteausgleichsregelung nach § 40 AbgG schon darauf hingewiesen, daß das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedern durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz von der wechselseitigen Pflicht des Bundes und der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten beherrscht wird, und daß - da der Bund allein die haushaltrechtliche Verantwortung für die Verwendung der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel trägt - auf dieses Interesse des Bundes ohnehin Rücksicht genommen werden muß.
  • BVerwG, 19.10.1965 - V CB 106.64

    Rechtsmittel

    Der Begriff der besonderen Härte ist ein Rechtsbegriff; er bildet eine Grenze der Ermächtigung des § 40 AbgG (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Januar 1962 - BVerwGE 13, 271 [274] -).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 59.63

    Anspruch auf Entschädigung wegen Gesundheitsschaden - Anspruch auf Rente und

    Die Erlasse des Bundesministers der Finanzen vom 17. Dezember 1956 (MinBlFin. 1957, 45) und vom 19. August 1960 (VI B/1 - BL 1821/O 4250 - 66/60, nicht veröffentlicht) bilden eine ausreichende Grundlage zum Erlaß von Verwaltungsakten durch die Behörden der Länder (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Januar 1962 [BVerwGE 13, 271]).
  • BVerwG, 16.08.1973 - V B 58.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Abgesehen davon wäre es auch ohne Auswirkung auf die - Klagabweisung; denn eine Entschädigung über den Härteausgleich käme hier überhaupt nicht in Betracht, weil er in den Fällen, für die ein Rechtsanspruch vorgesehen ist, nicht gewährt werden kann (vgl. BVerwGE 15, 190; 13, 271).
  • BVerwG, 10.10.1962 - V C 108.62

    Härteausgleich für einen durch Internierung erlittenen Gesundheitsschaden,

    Über die grundlegende Rechtsfrage dieses Rechtsstreits hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 10. Januar 1962 - BVerwG V C 79/80.61 - (BVerwGE 13, 271) entschieden.
  • BVerwG, 19.11.1963 - V B 41.63

    Entschädigung für einen Verdienstausfall oder sonstigen Einnahmeausfall i.S.d.

    Der Kläger meint, das Berufungsgericht weiche in der Auslegung des Begriffs "besondere Härte" im Sinne von § 40 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) - AbgG - von dem Urteil des erkennenden Senats vom 10. Januar 1962 (BVerwG V C 79/80.61 in BVerwGE 13, 271) ab.
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